Wehrsoldempfänger, Zivildienstleistende, Schüler, Studenten und Auszubildende bis zum 27. Lebensjahr auf schriftlichen Antrag (mit Nachweis)
Die Beiträge werden halbjährlich eingezogen.
Aufnahmeantrag (PDF-Datei) Satzung (PDF-Datei)
Stand: 1.1.2009